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   OVG Niedersachsen, 03.07.2014 - 10 ME 38/14   

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https://dejure.org/2014,15222
OVG Niedersachsen, 03.07.2014 - 10 ME 38/14 (https://dejure.org/2014,15222)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.07.2014 - 10 ME 38/14 (https://dejure.org/2014,15222)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - 10 ME 38/14 (https://dejure.org/2014,15222)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Gerichtliche Überprüfung einer mehrheitlich vom Kreistag beschlossenen Verlängerung der Amtszeit des Landrates

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Überprüfung einer mehrheitlich vom Kreistag beschlossenen Verlängerung der Amtszeit des Landrates

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 42 Abs. 2
    Gerichtliche Überprüfung einer mehrheitlich vom Kreistag beschlossenen Verlängerung der Amtszeit des Landrates

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen die Verlängerung der Amtszeit des Hildesheimer Landrates erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Amtszeitverlängerung eines Landrats

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Amtszeitverlängerung eines Landrates in Niedersachsen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen die Verlängerung der Amtszeit des Hildesheimer Landrates bleibt auch vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht erfolglos

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtswidrig erachtete Sachbeschlüsse des Kreistages sind nicht gerichtlich überprüfbar

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtswidrig erachtete Sachbeschlüsse des Kreistages sind nicht gerichtlich überprüfbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 805
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 31.10.2013 - 10 LC 72/12

    Entscheidung eines Gemeinderatsvorsitzenden für den Rat über die Befangenheit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2014 - 10 ME 38/14
    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. zum Folgenden Urt. v. 31.10.2013 - 10 LC 72/12 -, NdsVBl. 2014, 102 ff., juris, Rn. 63, m. w. N.), dass der Antragsteller in einem Kommunalverfassungsstreitverfahren - wie hier - entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO antragsbefugt sein muss.

    Jedenfalls wäre eine solcher Antrag nicht gegen den Antragsgegner als Organ, sondern gegen den Landkreis als Rechtsträger zu richten (vgl. Senatsurt. v. 31.10.2013, a.a.O., juris, Rn. 89).

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2013 - 10 LC 64/12

    Voraussetzungen für die Begrenzung des Rederechts eines Ratsmitgliedes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2014 - 10 ME 38/14
    Ausschlaggebend für die Bestimmung des richtigen Antragsgegners ist die vom Antragsteller geltend gemachte Rechtsverletzung (vgl. Senatsurt. v. 4.12.2013 - 10 LC 64/12 - NdsVBl 2014, 164 ff.; NordÖR 2014, 236 ff.; juris, Rn. 29, m. w. N.).
  • BVerwG, 07.01.1994 - 7 B 224.93
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2014 - 10 ME 38/14
    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist das verwaltungsgerichtliche Organstreitverfahren bewusst kein objektives Beanstandungsverfahren, sondern dient der Durchsetzung subjektiver Rechte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.1.1994 - 7 B 224/93 -, NVwZ-RR 1994, 352; DVBl. 1994, 866; juris, Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 18.10.2017 - 10 LB 53/17

    Anspruchs des Mitglieds einer Kommunalvertretung auf Durchführung einer

    Ein allgemeines Recht eines Mitglieds der Vertretung, (vermeintlich) rechtswidriges Handeln der Verwaltung zu beanstanden, besteht überdies nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 03.07.2014 - 10 ME 38/14 -, juris Rn. 17, 21; Senatsurteil vom 03.09.1991 - 10 M 5462/91 -, juris Rn. 9).
  • VG Stade, 27.08.2021 - 1 A 1615/20

    Klagebefugnis; Kommunalverfassungsstreitverfahren; Feststellung der

    Sie ist zwar als Feststellungsklage i.S.d. § 43 Abs. 1 VwGO statthaft (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 10 LC 37/10 -, Rn. 28, juris) und der beklagte Rat ist passivlegitimiert (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 03. Juli 2014 - 10 ME 38/14 -, Rn. 22, juris; Wefelmeier, in: KVR-Nds., NKomVG, Stand: September 2016, § 54 Rn. 35).

    Selbst wenn angenommen wird, dass Fraktionen aus der Vorschrift des § 57 Abs. 3 Satz 1 NKomVG, wonach die Kommune ihnen Zuwendungen zu den Sach- und Personalkosten für die Geschäftsführung gewähren kann, eine subjektive Rechtsposition in Gestalt eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung herleiten können (vgl. dazu Mehde, in: BeckOK, Kommunalrecht Nds., Stand: 1. Juli 2021, § 57 Rn. 15), bleibt festzustellen, dass in diese Rechtsposition durch die angegriffenen Beschlüsse nicht, wie erforderlich, unmittelbar eingegriffen wurde (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 03. Juli 2014 - 10 ME 38/14 -, Rn. 18, juris).

  • VG Braunschweig, 03.06.2020 - 1 B 47/20

    Aufsichtsrat; Berechnung; Demokratieprinzip; demokratische Legitimation;

    Geht es um die Verletzung organschaftlicher Mitwirkungsrechte, setzt die Antragsbefugnis voraus, dass ein subjektives Organrecht des antragstellenden Organs oder Organteils unmittelbar nachteilig betroffen wird (Nds. OVG, Beschl. v. 3.7.2014 - 10 ME 38/14 -, juris Rn. 12; Urt. v. 31.10.2013 - 10 LC 72/12 -, juris Rn. 63).
  • VG Stade, 27.08.2021 - 1 A 1511/20

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Klagebefugnis; Kommunalverfassungsstreitverfahren;

    Die Verantwortung für diese Beschlüsse trägt der Beklagte zu 2., nicht der Beklagte zu 1. (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 03. Juli 2014 - 10 ME 38/14 -, Rn. 22, juris; Wefelmeier, in: KVR-Nds., NKomVG, Stand: September 2016, § 54 Rn. 35).
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